
Eingestellt: | 2008-12-28 |
---|---|
SR © Stefan Rieben | |
Immer wieder aufregend, unseren kleinsten Waldbewohner zu fotografieren, da das Wintergoldhähnchen fast nie ruhig dasitzt. Die Aufnahme entstand am sonnigen Waldrand mit dem finsteren Waldesinnern im HG. |
|
Technik: | Mark III 500mm und 1.4 Konverter |
Natur: | Naturdokument ? |
Größe | 201.7 kB 852 x 568 Pixel. |
Platzierungen: |
Teilnehmer Vogelbild des Monats Dezember 2008 |
Ansichten: | 5 durch Benutzer198 durch Gäste988 im alten Zähler |
Schlagwörter: | |
Rubrik Vögel: |
Bei mir im Garten kommt auch öfters einer vorbei. Ist mir jedoch noch nie gelungen, ein Foto zu machen.
Super gemacht.
Gruss
Johannes
ich finde das Goldhähnchen allerliebst. Eine wirklich klasse Aufnahme. Der schwarze Hintergrund bringt den kleinen Vogel sogar erst richtig zur Geltung.
VG
Gertraud
Respekt für die tolle Aufnahme, Stefan!
Gruß Thomas
gefällt Mir ebenfalls sehr gut u wirkt klasse in der Ansicht!
Toph's Vorschlag stimme Ich ebenfalls zu.
Aber auch so eine sehr schöne Aufnahme.
Vg Marcus
schönes Licht, gute Schärfe und dann noch dieser schwarze Hintergrund, ein wunderschönes Foto, das ich gleich mal in den Wettbwewerb geschickt habe.
Gruß Gaby
Beste Grüsse, Toph
gratuliere zu diesem Bild vom Wintergolghähnchen. Da passt m. E. einfach alles.
Hatte beim Hundespaziergang vor ein paar Tagen die Möglichkeit eines zu beobachten. Es war nur noch auf Armeslänge von mir entfernt. Du hast auf den Sensor gebracht und das mit einer ausgezeichneten Qualität.
Viele Grüße
Hannes
ein phantastisches Bild!
Der schwarze Hintergrund betont den kleinen Kerl optimal, der dünne Ast und die knackige Schärfe runden das Bild ab.
Viele Grüße
Dennis
gerade heute habe ich einige von diesen "kleinen" beim Waldspaziergang beobachten können..."superquirlich" diese Vögel. Deine Aufnahme ist dir gelungen, im richtigen Moment auf den Auslöser gedrückt.
Gruß
Detlef
Dein Foto ist einfach wunderbar. Genial vor dem Schwarzen Hintergrund herausgearbeitet. Klasse im Bildaufbau. Wunderbar deutlich. Einfach prima. Bestens v. G. Marz